| Wer einzahlen kann |
Personen mit einer in der Schweiz AHV-pflichtigen Erwerbstätigkeit. |
Alle Personen, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit. |
| Vertragsdauer |
Grundsätzlich bis zum AHV-Referenzalter. |
Frei gewählte Dauer. |
| Maximale Einzahlung 2026 |
CHF 7’258 mit Pensionskasse; 20 % des Nettoeinkommens und höchstens CHF 36’288 ohne Pensionskasse. |
Kein gesetzlicher Höchstbetrag. |
| Abzug der Einzahlungen |
Im gesetzlichen Rahmen vom steuerbaren Einkommen abziehbar. |
Grundsätzlich nicht abziehbar, ausserhalb des allgemeinen Abzugs für Versicherungsprämien. |
| Vermögenssteuer |
Keine Vermögenssteuer während der Vertragsdauer. |
Rückkaufswert im steuerbaren Vermögen enthalten. |
| Besteuerung des ausbezahlten Kapitals |
Getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert. |
Kapitalleistung von der Einkommenssteuer befreit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Verpfändung |
Nur für selbst bewohntes Wohneigentum möglich. |
Breiter möglich, je nach Vertrag. |
| Vorbezug |
Auf die gesetzlich vorgesehenen Gründe beschränkt und frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich. |
Möglich nach den vertraglichen Bedingungen. |
| Begünstigte im Todesfall |
Gesetzliche Reihenfolge der Begünstigten, mit begrenztem Spielraum. |
Frei bezeichnete Begünstigte, unter Vorbehalt der Pflichtteile. |
| Nachholen von Einzahlungen |
Einkauf von Beitragslücken seit 2026 möglich, für Jahre ab 2025 und innerhalb von zehn Jahren. |
Zusätzliche Einzahlungen jederzeit frei möglich. |