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VORSORGE & ANLAGEN

3. Säule: Kapital aufbauen und die Zukunft vorbereiten

UAG & Associés hilft Ihnen bei der Auswahl einer Lösung, die an Ihre persönliche, berufliche und familiäre Situation angepasst ist.

Moderne Architektur als Symbol für Stabilität und langfristige Vorsorge.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Was Sie vor der Wahl wissen sollten

Die dritte Säule ist der freiwillige Teil der Schweizer Vorsorge. Sie besteht aus der gebundenen Vorsorge (Säule 3a), die gesetzlich geregelt und steuerlich begünstigt ist, und der freien Vorsorge (Säule 3b), die flexibler ist, aber keinen jährlichen Abzug bietet.

EINE FREIWILLIGE ERGÄNZUNG

AHV und Pensionskasse zielen gemeinsam darauf ab, rund 60 % des letzten Einkommens zu erhalten. Die dritte Säule verringert die Lücke zwischen diesem Niveau und Ihrem tatsächlichen Lebensstandard.

ZWEI UNTERSCHIEDLICHE SYSTEME

Die Säule 3a ist plafoniert, Erwerbstätigen vorbehalten und an Bezugsbedingungen geknüpft. Die Säule 3b kennt weder Höchstbetrag noch Zugangsbedingungen.

EIN STEUERLICHER ENTSCHEID

Einzahlungen in die Säule 3a können jedes Jahr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden; beim Bezug wird das Kapital gesondert besteuert. Die Säule 3b bietet diesen Abzug nicht, bleibt in der Verwendung aber frei.

EIN ENTSCHEID, DER ÜBERPRÜFT WIRD

Höchstbeträge, Bezugsalter, Begünstigte und Einkaufsmöglichkeiten ändern sich mit der Gesetzgebung und mit Ihrer familiären oder beruflichen Situation.

Das Drei-Säulen-System verstehen

Mit der 3. Säule können Sie Kapital aufbauen und die Zukunft vorbereiten. Sie ergänzt die staatliche und berufliche Vorsorge und kann je nach Lösung auch Ihre Angehörigen absichern.

01

1. SÄULE: STAAT

Gemeinwohl (AVS). Obligatorische staatliche Versicherung.

02

2. SÄULE: ARBEITGEBER

Berufliche Altersvorsorge (BVG). Obligatorische Berufsversicherung für Arbeitnehmer.

03

3. SÄULE: INDIVIDUELL

Der optionale Einzelzuschlag: Verbundversicherung 3a oder Gratisversicherung 3b.

VORSORGELÖSUNGEN

Passend zu Ihren Zielen und Ihrem Profil
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Warum die private Vorsorge weiterhin nötig ist

Die Renten von AHV und Pensionskasse decken zusammen nur einen Teil des letzten Lohns. In der Praxis erreichen nicht alle dieses Ziel: Bei hohen Einkommen, Teilzeitarbeit, Selbstständigkeit und unterbrochenen Erwerbsbiografien fällt die Lücke oft grösser aus.

Die AHV-Rente ist plafoniert und die berufliche Vorsorge versichert nach dem Koordinationsabzug nur einen Teil des Lohns. Die dritte Säule baut über die Jahre das Kapital auf, das diese Differenz ausgleicht und Vorhaben nach dem Erwerbsleben finanziert.

60 %

Anteil des letzten Einkommens, den die 1. und die 2. Säule zusammen anstreben.

7’258

Maximale Einzahlung in die Säule 3a 2026 in Franken, mit Pensionskasse.

5 Jahre

Möglicher Vorbezug der Säule 3a vor dem AHV-Referenzalter.

GEBUNDENE UND FREIE VORSORGE

Säule 3a und Säule 3b: zwei unterschiedliche Logiken

Die beiden Formen der dritten Säule schliessen sich nicht aus. Sie verfolgen unterschiedliche Ziele und lassen sich je nach steuerbarem Einkommen, Zeithorizont und Liquiditätsbedarf kombinieren.

Säule 3a — die gebundene Vorsorge

Die Säule 3a ist auf den Ruhestand ausgerichtet. Als Gegenleistung für den jährlichen Steuervorteil regelt das Gesetz die Höhe der Einzahlungen, die Dauer und die Fälle, in denen das Kapital bezogen werden kann.

  • Offen für Personen mit einem in der Schweiz AHV-pflichtigen Einkommen, angestellt oder selbstständig.
  • Jährlich plafonierte Einzahlungen, im gesetzlichen Rahmen vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
  • Während der gesamten Vertragsdauer von der Vermögenssteuer befreites Kapital.
  • Bezug frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
  • Begünstigte nach der gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge, mit begrenztem Spielraum.

Säule 3b — die freie Vorsorge

Die Säule 3b umfasst frei gebildete Ersparnisse und Versicherungen. Sie bietet keinen jährlichen Einkommensabzug, lässt aber die Wahl von Betrag, Dauer, Verwendung und Begünstigten offen.

  • Für alle zugänglich, mit oder ohne Erwerbstätigkeit, auch nach der Pensionierung.
  • Kein Höchstbetrag und frei bestimmbare Vertragsdauer.
  • Einzahlungen grundsätzlich nicht abziehbar, ausserhalb des allgemeinen kantonalen Abzugs für Versicherungsprämien.
  • Rückkaufswert während der Vertragsdauer im steuerbaren Vermögen.
  • Freie Bezeichnung der Begünstigten, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Pflichtteile.

Detaillierter Vergleich: Säule 3a oder Säule 3b

Die folgenden Kriterien fassen die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Formen der privaten Vorsorge zusammen. Die genauen Steuerregeln hängen von Ihrem Wohnkanton ab.

KRITERIUM SÄULE 3A SÄULE 3B
Wer einzahlen kann Personen mit einer in der Schweiz AHV-pflichtigen Erwerbstätigkeit. Alle Personen, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Vertragsdauer Grundsätzlich bis zum AHV-Referenzalter. Frei gewählte Dauer.
Maximale Einzahlung 2026 CHF 7’258 mit Pensionskasse; 20 % des Nettoeinkommens und höchstens CHF 36’288 ohne Pensionskasse. Kein gesetzlicher Höchstbetrag.
Abzug der Einzahlungen Im gesetzlichen Rahmen vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Grundsätzlich nicht abziehbar, ausserhalb des allgemeinen Abzugs für Versicherungsprämien.
Vermögenssteuer Keine Vermögenssteuer während der Vertragsdauer. Rückkaufswert im steuerbaren Vermögen enthalten.
Besteuerung des ausbezahlten Kapitals Getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert. Kapitalleistung von der Einkommenssteuer befreit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Verpfändung Nur für selbst bewohntes Wohneigentum möglich. Breiter möglich, je nach Vertrag.
Vorbezug Auf die gesetzlich vorgesehenen Gründe beschränkt und frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich. Möglich nach den vertraglichen Bedingungen.
Begünstigte im Todesfall Gesetzliche Reihenfolge der Begünstigten, mit begrenztem Spielraum. Frei bezeichnete Begünstigte, unter Vorbehalt der Pflichtteile.
Nachholen von Einzahlungen Einkauf von Beitragslücken seit 2026 möglich, für Jahre ab 2025 und innerhalb von zehn Jahren. Zusätzliche Einzahlungen jederzeit frei möglich.

Beträge 2026 gemäss der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). Allgemeine Information, keine individuelle Beratung.

Wie viel können Sie 2026 einzahlen?

Der Höchstbetrag hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Damit die Einzahlung vom Einkommen des Jahres abgezogen werden kann, muss sie spätestens am 31. Dezember bei der Bank oder Versicherung gutgeschrieben sein.

Eine frühe Einzahlung im Jahr lässt dem Kapital mehr Zeit für Zinsen oder Rendite. Regelmässige monatliche Einzahlungen bleiben möglich und erleichtern die Budgetplanung.

MIT PENSIONSKASSE CHF 7’258

Höchstbetrag für Personen, die einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen sind.

OHNE PENSIONSKASSE CHF 36’288

Höchstbetrag von 20 % des Nettoerwerbseinkommens, namentlich für Selbstständigerwerbende.

RÜCKWIRKENDE EINKÄUFE SEIT 2026

Seit dem 1. Januar 2026 können Beitragslücken nachträglich geschlossen werden, jedoch nur für Jahre ab 2025 und innerhalb von zehn Jahren. Frühere Jahre sind endgültig verloren.

Ein Einkauf setzt ein AHV-pflichtiges Einkommen im betreffenden Jahr und im Jahr des Einkaufs voraus sowie die Einzahlung des ordentlichen Höchstbetrags des laufenden Jahres. Der eingekaufte Betrag ist im Jahr der Einzahlung vom Einkommen abziehbar.

Bank- oder Versicherungslösung?

Eine Säule 3a kann bei einer Bank oder bei einer Versicherung eröffnet werden. Beide Wege folgen denselben Steuerregeln, binden Sie aber nicht in gleicher Weise.

Die Säule 3a bei der Bank

Als Sparkonto oder Wertschriftenanlage lässt die Banklösung Höhe und Rhythmus der Einzahlungen frei. Sie enthält keine Deckung bei Invalidität oder Tod.

  • Einzahlungen können ohne vertragliche Folgen unterbrochen oder wieder aufgenommen werden.
  • Verwaltungskosten und Wertschriftenanteil sind sorgfältig zu vergleichen.
  • Ein Wechsel zu einem anderen Institut ist in der Regel möglich.

Die Säule 3a bei der Versicherung

Die Versicherungslösung verbindet Sparen mit Risikoschutz. Sie beruht auf einer Einzahlungsverpflichtung über eine bestimmte Dauer, im Gegenzug für garantierte Leistungen.

  • Kapital oder Rente bei Invalidität oder Tod.
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit möglich.
  • Rückkaufswerte vor einer vorzeitigen Vertragsauflösung prüfen.

Beide Ansätze werden häufig kombiniert: ein Versicherungsteil zum Schutz der Familie und ein Bankteil für mehr Flexibilität. Wir vergleichen die Angebote vor jedem Abschluss auf denselben Annahmen.

KAPITALBEZUG

Wann und wie Sie Ihre dritte Säule beziehen

Der Zeitpunkt des Bezugs wirkt sich direkt auf die geschuldete Steuer aus. Er wird mehrere Jahre im Voraus und in Abstimmung mit dem übrigen Vorsorgekapital vorbereitet.

BEZUGSALTER

Das Kapital der Säule 3a kann frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter bezogen werden. Bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit kann der Bezug bis fünf Jahre nach diesem Alter aufgeschoben werden, mit der Möglichkeit, weiter einzuzahlen.

VORBEZUG

Das Gesetz erlaubt einen Bezug vor der Fälligkeit für den Erwerb oder die Amortisation von selbst bewohntem Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, die endgültige Ausreise aus der Schweiz, den Anspruch auf eine ganze Invalidenrente oder einen Einkauf in die Pensionskasse.

STEUERLICHE STAFFELUNG

Das Kapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten, aber progressiven Satz besteuert. Die Aufteilung auf mehrere 3a-Konten und der Bezug in verschiedenen Steuerjahren begrenzen diese Progression häufig.

Mehrere Kantone zählen die im selben Jahr getätigten Bezüge zusammen, einschliesslich jener des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin, und berücksichtigen das Kapital der zweiten Säule. Eine koordinierte Bezugsplanung verhindert böse Überraschungen bei der Pensionierung.

Lösungen für Ihre Ziele

Wir vergleichen die verfügbaren Lösungen, um Vorsorge, Schutz, Sparen und Steuern optimal aufeinander abzustimmen.

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Steueroptimierung

Einzahlungen in die Säule 3a können im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

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Familienschutz

Der Versicherungsschutz kann Ihre Angehörigen bei Erwerbsunfähigkeit, Invalidität oder Tod absichern.

SCHUTZ DER ANGEHÖRIGEN verified_user
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ANLAGEN & SPAREN

Investmentfonds, Ratenzahlungspläne, Spar- und Rentenversicherungen je nach gewähltem Produkt.

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BEZUGSBEDINGUNGEN

Kapital der Säule 3a kann in den gesetzlich vorgesehenen Fällen bezogen werden. Die Säule 3b bietet in der Regel mehr Flexibilität.

Stillleben in einem Schweizer Büro mit mechanischer Uhr, Ledermappe und Stift.

„Eine Vorsorgelösung muss an Ihr Leben heute und morgen angepasst bleiben. »

— UAG & ASSOCIÉS
EINE KLARE METHODE

Fragen vor der Wahl einer 3. Säule

  1. 01

    Liquidität bewahren

    Ersparnisse sind in der Säule 3a und in einer freien Lösung unterschiedlich verfügbar. Wir prüfen Reserven, geplante Ausgaben und gesetzliche Bezugsgründe, damit die Einzahlungen mit Ihrem Liquiditätsbedarf vereinbar bleiben.

  2. 02

    Steuervorteil bewerten

    Der Steuervorteil hängt vom steuerbaren Einkommen, dem eingezahlten Betrag und dem Kanton ab. Für eine Gesamtbeurteilung muss er Kosten, Laufzeit, Anlagerisiko und Ausstiegsbedingungen gegenübergestellt werden.

  3. 03

    Schutz bemessen

    Eine Versicherungskomponente kann bei Invalidität oder Tod ein Kapital oder eine Rente sichern. Wir prüfen bereits vorgesehene Leistungen von Arbeitgeber und Sozialversicherungen, damit dieser Schutz ohne unnötige Überschneidungen bemessen wird.

  4. 04

    Nachlass organisieren

    Die Wahl der Begünstigten und die Abstimmung mit Güterstand, Nachlassregelung oder Immobilienprojekt verlangen besondere Aufmerksamkeit. Eine Überprüfung bei familiären und beruflichen Veränderungen hält die Lösung im Einklang mit Ihren Absichten.

Wann sollte in die Säule 3a eingezahlt werden?

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Die Einzahlung muss spätestens am 31. Dezember bei der Bank oder Versicherung eintreffen, damit sie vom Einkommen des laufenden Jahres abgezogen werden kann. Eine Einzahlung zu Jahresbeginn erzielt während zwölf zusätzlichen Monaten Zinsen oder Rendite, was sich langfristig auf das gebildete Kapital auswirkt.

Kann man bei Teilzeitarbeit einzahlen?

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Ja, sobald ein AHV-pflichtiges Einkommen vorliegt. Bei Teilzeitarbeit ist die Säule 3a sogar besonders nützlich: Der Koordinationsabzug verringert den von der Pensionskasse versicherten Lohnanteil, was die Vorsorgelücke im Ruhestand vergrössert.

Kann man mehrere 3a-Konten führen?

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Ja, die meisten Institute lassen dies zu. Die jährlichen Einzahlungen dürfen insgesamt den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Die Aufteilung auf mehrere Konten erlaubt es später, die Bezüge über mehrere Steuerjahre zu staffeln.

Muss man sich zwischen Säule 3a und Säule 3b entscheiden?

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Beide ergänzen sich. Die Säule 3a wird wegen des Steuervorteils in der Regel zuerst bis zum jährlichen Höchstbetrag genutzt, während die Säule 3b zusätzliche Ersparnisse, Vorhaben mit anderer Laufzeit oder Situationen aufnimmt, die eine freie Bezeichnung der Begünstigten erfordern.

Was geschieht mit der Säule 3a bei einem Wegzug ins Ausland?

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Bei einer endgültigen Ausreise aus der Schweiz kann die Auszahlung des Kapitals verlangt werden. Die Leistung wird dann gesondert besteuert, nach den Regeln des Kantons, in dem die Vorsorgestiftung ihren Sitz hat. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann anschliessend eine teilweise Rückerstattung ermöglichen.

Kann die dritte Säule den Kauf von Wohneigentum finanzieren?

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Ja, für selbst bewohntes Wohneigentum. Das Kapital kann bezogen werden, was eine gesonderte Besteuerung auslöst, oder verpfändet werden, was diese Steuer vermeidet, aber den Kreditbetrag erhöht. Die Wahl hängt von Ihrer finanziellen Tragbarkeit und vom angewandten Zinssatz ab.

Was geschieht bei einem Todesfall vor der Pensionierung?

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In der Säule 3a werden die Begünstigten nach der gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge bestimmt, beginnend mit dem Ehepartner oder der eingetragenen Partnerin sowie den Nachkommen. In der Säule 3b ist die Bezeichnung frei, unter Vorbehalt der Pflichtteile. Eine Versicherungslösung kann zusätzlich ein garantiertes Kapital vorsehen.

Soll die Säule 3a in Wertschriften angelegt werden?

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Eine Wertschriftenlösung strebt eine höhere Rendite an als ein Sparkonto, ist aber den Marktschwankungen ausgesetzt. Der angelegte Anteil sollte zu Ihrem Zeithorizont bis zur Pensionierung, Ihrer Risikofähigkeit und den Produktkosten passen, die das Ergebnis stark beeinflussen.

EIN ERSTES GESPRÄCH

Eine passende dritte Säule wählen

Wir vergleichen Bank- und Versicherungsangebote auf identischen Annahmen, inklusive Kosten und Ausstiegsbedingungen, vor jedem Abschluss.